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Unsere
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Unsere AGB's
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
für Veranstaltungscatering-und Betriebsverpflegung - F.M. CATERING
1. Allgemeines/ Vertragsgrundlagen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen des F.M. CATERING
Einzelunternehmens (Im Nachfolgenden F.M. CATERING genannt).
gelten für sämtliche Leistungen, die F.M. CATERING für den Kunden
erbringt. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten
nur dann als wirksam vereinbart, wenn sie von F.M. CATERING
schriftlich anerkannt wurden.
1.2 Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende
oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform.
1.3 Der Inhalt des Vertrages wird grundsätzlich durch die zwischen
den Vertragspartnern im Einzelnen ausgehandelten Regelungen
bestimmt, die im Anbot und/oder im Auftragsschreiben
festgehalten sind sowie die diese Regelungen ergänzenden
und/oder ersetzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von
F.M. CATERING.
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Angebote an dem F.M. CATERING sind grundsätzlich schriftlich zu stellen.
Mündliche oder fernmündliche Angebote bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
der schriftlichen Bestätigung durch das F.M. CATERING.
2.2 Sofern F.M. CATERING vom Kunden aufgefordert wird ein Angebot nach den
Angaben und Vorstellungen des Kunden zu erstellen, übernimmt
F.M. CATERING keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit des
erstellten Angebotes, wenn dieses auf den Angaben und den damit
allenfalls übermittelten Unterlagen und Informationen des Kunden
basiert.
2.3 Der Vertrag zwischen F.M. CATERING und dem Kunden kommt erst mit der
schriftlichen Auftragsbestätigung von F.M. CATERING bzw. dem Kunden
zustande.
2.4 Sämtliche Konzepte, Entwürfe, Pläne, Beschreibungen, Muster,
Kataloge, Prospekte, Abbildungen und Angebote etc. stehen und
bleiben – samt allen damit verbundenen Rechten – im (geistigen)
Eigentum von F.M. CATERING. Der Kunde erhält daran keine wie immer
gearteten Werknutzungs-oder Verwertungsrechte. Die Änderung,
Verbreitung, Vervielfältigung, Veröffentlichung sowie die Weitergabe
an Dritte ist nicht gestattet.
2.5 Die Einholung allenfalls erforderlicher (behördlicher) Genehmigungen,
Konzessionen, oÄ obliegt ausschließlich dem Kunden, außer dies wurde
Bestandteil des Angebotes und F.M. CATERING hat sich schriftlich zur
Einholung dieser Genehmigungen/Konzessionen oÄ bereit erklärt.
2.6 Allenfalls erforderliche und/oder zweckmäßige Versicherungen hat der
Kunde im eigenen Namen und auf eigene Rechnung abzuschließen.
2.7 Das Sortiment kann sich – saisonal bedingt – ändern. Sollten einzelne
im Angebot beschriebene Leistungen/Artikel – aus welchen Gründen
immer – nicht zeitgerecht oder nicht vollständig lieferbar sein, so
behält sich F.M. CATERING die Möglichkeit vor, die bestellten
Leistungen/Artikel gegen gleichwertige zu tauschen, ohne dass
dadurch eine Minderung der Ansprüche von F.M. CATERING eintritt.
2.8 Unverbrauchbare Waren, Materialien und Gegenstände werden vom
F.M. CATERING lediglich vermietet bzw. verliehen und bleiben im Eigentum
des F.M. CATERING. Die vermieteten/verliehenen Waren, Materialien und
Gegenstände sind vom Kunden unter größtmöglicher Schonung zu
verwenden und in ordnungsgemäßem Zustand (von üblicher Abnutzung
abgesehen) wieder zurückzustellen.
3. Preise/Zahlungsbedingungen
3.1 Die aktuellen Preise in EURO werden dem Kunden von F.M. CATERING im
Zuge der Angebotserstellung bzw. Angebotsannahme übermittelt. Die
dort angegebenen Preise verstehen sich ohne Versicherung, Versand-
kosten, Steuern, Abgaben oder sonstigen Gebühren.
3.2 Die genannten oder vereinbarten Preise entsprechen der aktuellen
Kalkulationssituation. F.M. CATERING ist berechtigt bzw. verpflichtet,
Preiserhöhungen oder -senkungen vorzunehmen, wenn diese durch
ihre Vertragspartner (Hersteller, Lieferanten, etc) veranlasst wurden.
Bei Konsumenten gilt dieses Preisanpassungsrecht erst nach Ablauf
von 2 Monaten nach Vertragsschluss, es sei denn, dieses Recht wurde
im Einzelnen ausgehandelt (§ 6 Abs. 2 Z 4 KSchG).
3.3 Die genannten oder vereinbarten Preise beziehen sich ausschließlich
auf die im Angebot angeführten Leistungen. Weitere Leistungen – wie
zum Beispiel die erforderliche oder bedungene Anmietung von
beweglichen oder unbeweglichen Objekten aller Art (Räumlichkeiten,
Zelten, Maschinen, etc), Personal, oder sonstige für die bedungene
Auftragserfüllung erforderliche Zahlungen oder Leistungen – werden,
sofern sie nicht ohne dies im Anbot enthalten sind – gesondert
verrechnet.
3.4 Verzögerungen der Leistungserbringung, die nicht von F.M. CATERING zu
vertreten sind, können dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt
werden.
3.5 Die Bezahlung der Rechnung hat der Kunde unmittelbar nach Erhalt
derselben ohne Vornahme von Abzügen vorzunehmen. Die von
F.M. CATERINGG ausgestellten Rechnungen entsprechen den Erfordernissen
des § 11 UStG in der jeweils geltenden Fassung.
3.6 Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Im Falle des
Zahlungsverzuges des Kunden ist F.M. CATERING berechtigt, nach ihrer
Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren
oder Verzugszinsen in der Höhe von derzeit 8 Prozentpunkten (bei
Konsumenten derzeit 4 Prozentpunkten) über dem Basiszinssatz zu
verrechnen.
3.7 Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Zahlungsverzuges, die des
F.M. CATERING dadurch entstehenden notwendigen Kosten
zweckentsprechender außergerichtlicher Betreibungs oder
Einbringungsmaßnahmen in der angemessenen und gesetzlich
zulässigen Höhe zu ersetzen.
3.8 Der Kunde verzichtet auf die Möglichkeit der Aufrechnung. Dies gilt
jedoch nicht bei Verträgen, die unter das KSchG fallen, für den Fall der
Zahlungsunfähigkeit von F.M. CATERING sowie für Gegenforderungen, die
in einem rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des
Kunden stehen, die gerichtlich festgestellt oder die von F.M. CATERING
anerkannt wurden.
3.9 Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einlangens
auf dem Geschäftskonto des F.M. CATERING als geleistet. Zahlungen
werden auf die jeweils älteste Forderung angerechnet und zwar in der
Folge: Kosten, Zinsen, Kapital (§ 1415 ABGB).
3.10 Bis zur vollständigen Bezahlung aller Lieferungen/Leistungen bleiben
diese im Eigentum des F.M. CATERING (Eigentumsvorbehalt).
4. Lieferung/Leistung
4.1 Die Lieferung-/Leistungserbringung erfolgt an die bzw. an der vom
Kunden angegebenen Adresse zu dem vereinbarten Liefer-
/Leistungstermin. F.M. CATERING übernimmt jedoch keine Haftung für
Liefer- /Leistungsverzögerungen die sich aus höherer Gewalt, Streik,
Betriebsstörungen oÄ ergeben.
4.2 Änderungswünsche, die später als 48 Stunden vor dem vereinbarten
Liefer-/Leistungstermin eintreffen, können nicht berücksichtigt werden.
4.3 Sämtliche Warenlieferungen erfolgen auf Kosten und Gefahr des
Kunden. Für unsachgemäße Lagerung durch den Kunden vor Ort
übernimmt F.M. CATERING keine Haftung.
4.4. Nach Übernahme der Lieferung/Leistung gehen alle Risiken und die
Kosten einer Lagerung zu Lasten des Kunden. Dies gilt auch im Falle
der Teillieferung.
5. Stornobedingungen
5.1 Bei Stornierungen durch den Kunden werden folgende Storno-
gebühren zur Zahlung fällig:
• Stornierung innerhalb von 30.Tagen vor Liefer-/Leistungstermin:
30% der Gesamtsumme.
• Stornierung innerhalb von 10.Tagen vor Liefer-/Leistungstermin:
50% der Gesamtsumme.
• Stornierung innerhalb von 3. Tagen vor Liefer-/Leistungstermin:
100% der Gesamtsumme.
5.2 • Bei Stornierung durch F.M. CATERING können keinerlei
Schadensersatzansprüche in jedweder Form geltend gemacht werden.
• F.M. CATERING und deren gesetzliche Vertreter behalten sich vor, jeden
Auftrag ohne Angaben von Gründen jeder Zeit, schriftlich oder auch
mündlich aufzuheben/stornieren.
6. Gewährleistung/Schadenersatz
6.1 Das Gewährleistungsrecht wird gemäß § 929 ABGB ausgeschlossen.
Dies gilt jedoch nicht für Geschäfte mit Verbrauchern. In diesem Fall gilt:
Sollte die Ware mangelhaft im Sinne des § 922f ABGB sein, so hat
F.M. CATERING die Möglichkeit zur Beseitigung des Mangels nach
allgemeinem Gewährleistungsrecht (§ 932f ABGB), wobei primär
Verbesserung und Austausch zu leisten ist.
6.2 Die Gewährleistung für Kauf in Pausch und Bogen (§ 930 ABGB) und
offenkundige Mängel (§ 928 ABGB) wird ebenfalls ausgeschlossen.
6.3 Schadenersatzansprüche werden für den Fall der leichten
Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden
oder Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen sowie
Produkthaftungsansprüchen.
6.4 F.M. CATERING übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Gäste,
Mitarbeiter oder Beauftragte des Kunden verursacht werden. Der
Kunde hat für die allenfalls erforderlichen Versicherungen zu sorgen
(siehe auch Punkt 2.6).
7. Datenschutz/Adressänderungen
7.1 Die Nutzung unserer Website www.gusto-catering.at und
www.baumstriezel-das-original.at und www.baumstriezel-das-original.com ist
grundsätzlich ohne Angabe von personenbezogenen Daten möglich.
7.2 Darüber hinaus erteilt der Kunde jedoch seine Zustimmung, dass seine
persönlichen Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum) zu Werbe-und
Marketingzwecken von F.M. CATERING automationsunterstützt gespeichert
und verarbeitet werden und – sofern es die Auftragserfüllung erfordert
– an dritte Personen (Mitarbeiter, Lieferanten oder sonstige
Beauftragte von F.M. CATERING) übermittelt werden. Diese Zustimmung
kann jederzeit schriftlich oder mündlich widerrufen werden.
7.3 Solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseits
vollständig erfüllt wurde ist der Kunde verpflichtet, Änderungen seiner
Wohn-/Geschäftsadresse umgehend an F.M. CATERING zu melden. Wird
diese Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als
zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse
gesendet werden.
8. Urheberrecht
8.1 Die Nutzungsrechte § 11 UrhG. liegen alleinig bei F.M. CATERING und
sind sehr umfassend. F.M. CATERING steht das alleinige Recht zu, alle
geschaffenen Werke in körperlicher und unkörperlicher Form
zu verwerten. Hierzu zählt das Recht, dass Werk insbesondere
alle verwendeten Grafiken, Fotografien,Bilder, Logos, Marken, Videos und
Rezepte,
-
zu vervielfältigen und zu verbreiten;
-
im Internet zugänglich zu machen;
-
in anderer Form öffentlich wiederzugeben;
-
das Werk zu bearbeiten, z. B. zu übersetzen oder zu verfilmen.
8.2 F.M. CATERING stehen persönlichkeitsrechtlich geprägte
Urheberpersönlichkeitsrechte zu.
Diese gebenF.M. CATERING die folgenden ausschließlichen Rechte:
-
das Recht zu bestimmen, ob und wie das Werk veröffentlicht werden soll;
-
das Recht zu bestimmen, ob und welche Urheberbezeichnung für das Werk verwandt werden soll;
-
das Recht, Entstellungen und andere Beeinträchtigungen des Werkes zu verhindern.
8.3 Wenn nicht anders angegeben liegen alle Rechte von sämtliche Bilder, Texte,
Datenbanken und andere Dateien bei F.M. CATERING und unterliegen dem
Schutz des Urheberrechts. Diese dürfen nur bestimmungsgemäß genutzt
werden. Jede andere Verwendung, jede Vervielfälltigung, jede Verlinkung,
jegliche Bearbeitung bedarf der ausdrücklich schriftlichen Zustimmung von
Gusto-Catering.
Wenn nicht anders angegeben, sind Markenzeichen auf den Websites:
von F.M. CATERING durch das Markenrecht geschützt.
9. Sicherheit ihrer Daten und diesbezgl. Haftung.
9.1 F.M. CATERING ist bemüht ihre Daten im Rahmen seiner Möglichkeiten so sicher wie
möglich zu verwahren und vor Zugriffen dritter zu schützen. Dennoch kann eine
100% Sicherheit ihrer Daten nicht verbindlich gewährleistet werden.
Gusto-Catering lehnt jegliche Haftungen aus dem Datenschutz ab, sofern diese von
Gusto-Catering nicht grob Fahrlässig verursacht wurden. Die gesetzlichen
Datenschutzbestimmungen der Republik Österreich werden dabei
selbstverständlich berücksichtigt.
10. Links zu anderen Websites.
10.1 Wenn Sie die Webspage von F.M. CATERING verlassen, wird empfohlen, die
Datenschutzerklärung jeder Website sorgfältig zu lesen. Trotz Prüfung der von uns
zur Verfügung gestellten Links können wir keine Haftung für diese Webseiten,
deren Inhalt und deren Anbieter übernehmen.
11. Gerichtsstand, Rechtswahl, Erfüllungsort
11.1 Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag gilt
österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird
ausgeschlossen.
11.2 Es wird inländische Gerichtsbarkeit vereinbart. Handelt es sich nicht um
ein Verbrauchergeschäft (in welchem Fall § 14 KSchG gilt), ist zur
Entscheidung sämtlicher Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag das
am Sitz von GUSTO-CATERING sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich
zuständig.
11.3 Erfüllungsort ist der Sitz von F.M. CATERING.
Sollte eine der in unseren AGB’s und Impressum angeführten Bestimmungen, Paragraphen oder angeführten Regeln rechts unwirksam werden, so hat das keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der verbleibenden. Diese sind gegebenenfalls so um zu deuten, das sie rechtswirksam werden.